§1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendbarkeit der AGB
Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem *der Auftraggeber*in geschlossen wurde, der die Lieferung der Fotos oder eines geschnittenen Videos (je nach Auftrag) in einem definierten Zeitraum beinhaltet. Vertrage werden ausschließlich zu diesen AGBs geschlossen, außer es wurde eine separate einzelvertragliche Regelung getroffen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des*der Auftraggeber*in oder des Mittlers vor. Videos werden in diesem Vertrag wie Bilder behandelt.
§2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Bestellscheines oder Übermittlung einer Erklärung per E-Mail zustande.
§3 Generelles zur Lieferung
§4 Urheberrechtliche Bestimmungen
§5 Eigentumsrechte, Archivierung und Löschung
§6 Ansprüche Dritter
§7 Verlust und Beschädigung
§8 Leistung und Gewährleistung
a. Hochzeitsfotografie: Der*die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der*die Standesbeamt*in bzw. der*die Pfarrer*in sowie die Hochzeitsdekoration so platziert sind, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht eingeschränkt ist. Wir halten uns bei der Kameraplatzierung an die Vorschriften der Kirche bzw. des Veranstaltungsorts.
a. Bei Hochzeiten: Es liegt im Verantwortungsbereich des Brautpaares oder des*der „Zeremonienmeister*in“ bzw. des*der Ansprechpartner*in vor Ort, dem Auftragnehmer vom nächsten wichtigen Schritt, z.B. vom Beginn der Zeremonie, dem Hochzeitstanz, vom Anschneiden der Hochzeitstorte, vom Werfen des Brautstraußes, etc. zu informieren. Der Auftragnehmer fotografiert die betreffenden Gruppen, ist jedoch nicht für die Organisation und Zusammenstellung dieser verantwortlich. Gerne unterstützt der Auftragnehmer bei der Zusammenstellung, kann aber, aufgrund der Unkenntnis der familiären Situationen bzw. kennt dieser oft die Personen nicht, nur bedingt darauf Einfluss nehmen.
Dem Auftragnehmer stehen nach einer Ganztagesbuchung kurze Pausen zur Verpflegung und zur Verrichtung natürlicher Bedürfnisse zu. Die Verpflegung wird von dem*der Auftraggeber*in übernommen. Die Pausen werden nach Möglichkeit und Absprache des*der Auftraggeber*in durchgeführt.
a. In jedem Fall steht dem Auftragnehmer nach einer 6 Stunden übersteigenden durchgängigen Tätigkeit eine durchgängige Verschnauf-Pause von 30 Minuten zu, die dieser in den Ablauf integrieren wird und bei unvorhergesehenen Ereignissen unterbrochen wird.
19. Der Auftragnehmer wird aufgrund der fachlichen und künstlerischen Expertise gebucht und behält sich daher das Recht vor die Fotos nach ihrem Ermessen zu bearbeiten. Die Auswahl der gelieferten Fotos obliegt dem Fotografen. Die Auftraggeber*innen sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Den Auftraggeber*innen ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sie so hin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von dem Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.
20. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftrag- geber*innen tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der Auftragnehmer nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit dem Auftragnehmer abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.
§9 Honorare, Zahlung & Lieferung
§10 Schlussbestimmungen
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